Zunehmende Regulierungslast behindert Thurgauer Unternehmen
von Pascale Ineichen

Die IHK Thurgau begrüsst das in den Regierungsrichtlinien 2024 – 2028 genannte Ziel des Regierungsrats, zur Optimierung der Rahmenbedingungen für die Wirtschaft alle Erlasse im Thurgauer Rechtsbuch auf ihre Notwendigkeit zu überprüfen. Dabei sollen diejenigen Erlasse identifiziert werden, die sich gestützt auf praktische Erfahrung insgesamt als nicht notwendig erwiesen haben.
Gesamtregulierungslast nimmt zu
Die zunehmende Regulierungslast ist nicht nur im Thurgau spürbar, sondern in der ganzen Schweiz. Gemäss dem aktuellen Bürokratiemonitor des Seco stufen 60 Prozent der befragten Unternehmen die administrative Belastung als «eher hoch» oder «hoch» ein und ebenfalls 60 Prozent sind der Meinung, dass diese seit der letzten Befragung 2018 zugenommen hat.
Die fünf Bereiche, in denen die Regulierungslast von Unternehmen am drückendsten wahrgenommen wird, sind Bauvorhaben, Lebensmittelhygiene, Ein- und Ausfuhr von Waren, das Einholen von Bewilligungen sowie der Ausbau von Produktionsanlagen. Am meisten zugenommen haben die Auflagen in den letzten fünf Jahren gemäss den Unternehmen bei Vorschriften im Bereich Arbeitsrecht und Umwelt.
Auch im internationalen Vergleich hat die Schweiz verloren und ist bezüglich Regulierungsdichte zurückgefallen.
IHK-Mitgliederunternehmen sehen wachsende Komplexität bei Bewilligungsverfahren
Von November 2024 bis Januar 2025 führte die IHK Thurgau zur Regulierungslast eine nicht repräsentative Umfrage unter ihren Mitgliedern durch. Diese waren aufgefordert, hinderliche Abläufe kurz zu beschreiben und nach Möglichkeit die entsprechende, nicht notwendige, Rechtsvorschrift zu bezeichnen. Verschiedene Unternehmen haben sich an der Umfrage beteiligt sowie auch per Email und mündlich Rückmeldung gegeben.
Die meisten der befragten Unternehmen bekundeten allerdings Mühe, eine mit Bürokratie verbundene Erfahrung auf ein bestimmtes Gesetz oder eine konkrete Vorschrift zurückzuführen. Das Hauptproblem orten sie nicht primär in einzelnen Erlassteilen, sondern vor allem in der wachsenden Komplexität der Abläufe und den Schnittstellen zwischen den verschiedenen behördlichen Stellen.
Folgende Rückmeldungen verdeutlichen dies beispielhaft: «Die Ausgangslage präsentiert sich derart vielschichtig, dass man sich über kurz oder lang in Details verliert, die in der Summe zu dieser unbefriedigenden Situation führen, mit der unser Tagesgeschäft mehr und mehr befrachtet ist.» Die Rede ist von Zeit und Geld kostenden Doppelspurigkeiten zwischen Kanton und Gemeinden: So seien beispielsweise «Baubewilligungsverfahren eine zwar kommunale Aufgabe. In Realität sind aber längstens derart viele kantonale Fachämter involviert, dass nur noch die personell gut dotierten Städte und grossen Gemeinden wirklich entscheidungsautark sind.»
Viel Effizienz würde in der Koordination zwischen den verschiedenen Behörden auf den unterschiedlichen staatlichen Ebenen verlorengehen: «Weil diese in den vergangenen Jahren gewachsen ist, ist die Abgrenzung zum Teil nicht mehr so klar.» Nicht einzelne Vorschriften sind das Problem, «sondern die generelle Zunahme im Total. Deshalb sollte man darüber nachdenken, ob Vorschriften nach einer bestimmten Zeit automatisch in Frage gestellt werden sollen oder bei der Schaffung jedes neuen Erlasses ein alter abgeschafft werden soll.»
Mehr Augenmass und Pragmatismus gefragt
Als hinderlich wahrgenommen werden hauptsächlich Vorschriften im Zusammenhang mit Bewilligungsverfahren. Es scheint, dass vor allem die Erhebung zusätzlicher Informationen und Anforderungen gemäss Merkblättern und Formularen zunimmt – und nicht einzelne Gesetzes- oder Verordnungsartikel das Hauptproblem sind. Am häufigsten beanstandet wird dies für Baubewilligungsverfahren – konkret beispielsweise die Einhaltung der Normen beim Feuerschutz. Gemachte Auflagen stünden oft nicht im Verhältnis zum bestehenden Risiko und würden geplante Investitionen so unnötig verteuern. Auch Anforderungen bezüglich Arbeitssicherheit und Umweltschutz (Chemikalienrecht, Abwassergefährdung) seien in letzter Zeit deutlich gestiegen.
Beispielhaft erwähnt eine KMU in Bezug auf die Erfahrung mit einer kleineren Baueingabe: «Es werden Vorgaben geltend gemacht, welche unseres Erachtens überhaupt nicht im Verhältnis zum Risiko sind. Im Weiteren wurden im Zusammenhang mit der Baueingabe Daten erhoben, welche in keinem direkten Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen…Entsprechende Vorgaben verteuern die Investitionen unabhängig vom Gefährdungspotenzial. Hier wäre unseres Erachtens mehr Selbstverantwortung und Augenmass angebracht.»
Als Fazit der IHK-Umfrage lässt sich festhalten, dass insbesondere eine Vereinfachung der Bewilligungsverfahren Not täte. Hier gilt es, Abläufe effizienter zu gestalten sowie Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten zwischen den verschiedenen behördlichen Stellen zu entflechten. Mehrfach wurde in der Umfrage aber auch betont, dass die Behörden im Thurgau zugänglich und die Wege kurz sind. Dies solle in jedem Fall so bleiben. Der Wirtschaft aber würde es dienen, wenn bei Bewilligungsverfahren weniger formalistisch an Kleinigkeiten festgehalten, sondern der gesetzlich mögliche Handlungsspielraum zugunsten der Unternehmen konsequent ausgenutzt würde. Die Anwendung der Vorschriften sollte wieder vermehrt mit Augenmass und Pragmatismus erfolgen.