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Abschaffung der Liegenschaftssteuer im Thurgau

Die Abschaffung der Liegenschaftssteuer wird im Thurgau schon länger diskutiert. Anders als die meisten übrigen Kantone besteuert der Thurgau Liegenschaften doppelt – über die Liegenschaftssteuer sowie die Vermögenssteuer. Die IHK Thurgau unterstützt die Abschaffung dieser Steuer und hat die JA-Parole zum Referendum gefasst.
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Nachdem die Mehrheit des Grossen Rats im Dezember 2021 der Motion zur Abschaffung der Liegenschaftssteuer zugestimmt hatte, arbeitete der Regierungsrat eine entsprechende Botschaft aus, mit dem Hinweis, dass der Wegfall der Liegenschaftssteuer mit einer Erhöhung des Kantonssteuerfusses auszugleichen sei. Bei der Beratung der Vorlage im Grossen Rat im Sommer 2024 kam die Regierung aber nochmals auf ihre Position zurück und empfahl dem Grossen Rat, angesichts der angespannten Finanzlage ganz auf die Abschaffung der Steuer zu verzichten. Der Grosse Rat hingegen hielt an der Abschaffung fest: Im August stimmte die Mehrheit der Kantonsrätinnen und Kantonsräte gemäss dem Vorschlag der vorberatenden Kommission dafür, die Steuer doch abzuschaffen – allerdings mit einem zeitlichen Aufschub bis zum Januar 2029. Bis dann würde sich die Finanzlage wieder entspannt haben, so die Hoffnung. Gegen den Parlamentsbeschluss haben Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Parteien das Behördenreferendum ergriffen, weshalb nun die Thurgauer Stimmbürgerinnen und Stimm bürger im März über die Vorlage entscheiden.

Finanzielle Auswirkungen

Die Abschaffung der Steuer ist für Kanton und Gemeinden mit jährlichen Mindereinnahmen von 35 Millionen Franken verbunden. Die Regierung stellt sich auf den Standpunkt, dass in Anbetracht der angespannten Finanzlage zumindest vorübergehend ohnehin eine Erhöhung der Staatssteuer nötig wird. Zusätzlich auf die Einnahmen der Liegenschaftssteuer zu verzichten, sei der falsche Weg. Auch zahlreiche Gemeindebehörden stehen der Vorlage kritisch gegenüber, weil die Steuer für sie eine wichtige Einnahmequelle darstellt. Allerdings gibt es auch aus den Gemeinden Stimmen, die sagen, dass insbesondere mit der nun vorgesehenen Übergangsfrist bis zur Abschaffung der Steuer genügend Zeit bleibt, um geeignete Kompensationsmassnahmen zu ergreifen.

Wieso eine Abschaffung der Steuer sinnvoll ist

Die aktuelle Doppelbesteuerung von Liegenschaften entspricht unbestrittenermassen einer Ungleichbehandlung und hindert das Ziel, Wohneigentum zu erleichtern. Für den Thurgau bildet die Steuer einen Standortnachteil, denn relativ zu den meisten anderen Kantonen verliert er so an Attraktivität. Die Vorlage wird von der SVP, der FDP und Teilen der Mitte unterstützt. Die Vorteile der Abschaffung überwiegen auch nach Ansicht der IHK Thurgau, weshalb sich die Kammer für die Annahme der Vorlage ausspricht.